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Klimaschutz – der ganzen Welt zuliebe – und Ihrem Geldbeutel
1. Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Gefördert wird die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und von Teilkonzepten, wie zum Beispiel
integrierten Wärmenutzungskonzepten oder Klimaschutzkonzepten für Liegenschaften. Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie
Zeitpläne zur Umsetzung umfassen.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Die Konzepte sollen nach einem Jahr fertig gestellt sein.
Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % gewährt.
Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie sowie im zugehörigen Merkblatt. Gerne senden wir Ihnen die aktuelle Version zu
2. Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
Bei der Umsetzung von bereits erstellten Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten kann die beratende Begleitung
gefördert werden. Dazu gehören inhaltliche Zuarbeiten, fachliche Beratungstätigkeiten sowie Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten. Die Umsetzung der Konzepte sowie die notwendigen Investitionen
liegen in der Verantwortung der Antragsteller.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind die Vorlage eines Konzeptes, das nicht älter als 3
Jahre ist sowie ein Umsetzungsbeschluss des obersten Entscheidungsgremiums.
Gefördert wird auch die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen, wie
zum Beispiel so genannten fifty-fifty-Modellen an Schulen und Bildungseinrichtungen. Ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums ist erforderlich.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister oder von Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich
eingestellt wird als "Klimaschutzmanager".
Mehr Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie sowie den zugehörigen Merkblättern. Das Merkblatt für
Schulen "fifty/fifty-Modelle" wird derzeit überarbeitet und steht in Kürze zur Verfügung.
Fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an.
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